Tochter missbraucht: Unterallgäuer muss nicht ins Gefängnis
Plus Die Tat in einer Unterallgäuer Gemeinde liegt bereits acht Jahre zurück. Das Kind ist schwer traumatisiert. Warum die Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In wenigen Augenblicken wird am Memminger Amtsgericht das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Markus Veit sein Urteil verkünden – und Rechtsanwalt Christian Vad weiß um die Brisanz für seinen Mandanten: Eben hat Staatsanwältin Patricia Chasklowicz in ihrem Schlussplädoyer eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Anklagepunkte wiegen schwer: Dem heute 47-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich des Kindesmissbrauchs und der sexuellen Nötigung seiner eigenen Tochter schuldig gemacht zu haben.
Die Taten ereigneten sich in Abwesenheit der Mutter bereits im Juli 2013 in einer Unterallgäuer Gemeinde – die Tochter war zu diesem Zeitpunkt gerade neun Jahre alt. Durch das Handeln des Vaters wurde das Mädchen schwer traumatisiert, es leidet unter Verhaltensstörungen. „Das Kind war dem Täter schutzlos ausgeliefert und er hat ihr Leben nachhaltig geschädigt“, betont die Staatsanwältin. Das missbrauchte Kind hatte sehr lange Zeit geschwiegen. Erst während eines therapeutischen stationären Aufenthalts im Frühjahr dieses Jahres öffnete sich die heute 17-Jährige und erstattete Strafanzeige gegen ihren Vater, zu dem sie jeden Kontakt abgebrochen hat.
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