Schnee-Räumpflicht gilt nicht nur für Anlieger von Straßen
Nicht nur die direkten Anlieger eines Gehweges haben die Pflicht, zu räumen und zu streuen. Wir erklären, was im Winter zu tun ist.
Es soll Mindelheimer geben, die sind der festen Ansicht: Fürs Räumen und Streuen aller Wege und Straßen ist die Stadt zuständig, aber keinesfalls sie selbst. Sie dürften vermutlich die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)“ nicht kennen.
Der Stadtrat hat kürzlich die Fassung aktualisiert, wie das der Gesetzgeber alle zehn Jahre fordert. Verboten ist es zum Beispiel, auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten.
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