Urteil zu Sanktionen kommt nicht gut an
Über den Umgang im Jobcenter mit Hartz-IV-Empfängern im Unterallgäu.
Es gab Zeiten, da fiel das Unterallgäuer Jobcenter durch seine häufigen Sanktionen von Hartz-IV-Empfängern auch überregional auf. Im Jahr 2012 etwa verzeichnete man hierzulande eine Sanktionsquote von 5,4 Prozent – zum Vergleich: In Deutschland lag die Zahl damals bei 3,3 Prozent. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November dürfen künftig aber nicht mehr als 30 Prozent des Geldes abgezogen werden. Wie also kommt dieses Gerichtsurteil im Jobcenter in Mindelheim an?
Zunächst einmal muss man dazu sagen, dass sich die Sanktionsquote seit 2012 deutlich verringert hat. Laut Alfred Falger, der das Mindelheimer Jobcenter seit zwei Jahren leitet, liegt sie inzwischen durchschnittlich in Bayern bei 1,5 Prozent. Glücklich ist Falger mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dennoch nicht: „Wir bedauern das. Da haben sie uns ein Instrument genommen.“ Dass einem Hartz-IV-Empfänger mehr als 30Prozent des Geldes abgezogen wurde, seien Einzelfälle gewesen. Von 8000 Bedarfsgemeinschaften im Allgäu hätte das nur 62 Personen betroffen, sagt Agenturleiterin Amtmann. Im Raum Mindelheim waren es von den rund 900 Leistungsberechtigten „maximal drei Leute“, sagt Falger – und das in seinen Augen berechtigt. „Wir machen das ja nicht, um die Leute zu ärgern.“ Es gehe darum, dass Menschen, die eigentlich arbeiten könnten, der Gesellschaft zur Last fallen.
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