Mit 3,6 Promille am Steuer
50-Jähriger erhält Geldstrafe. Vor Gericht hat er eine kuriose Geschichte parat.
Weil er mit rund 3,6 Promille Alkohol im Blut mit dem Auto unterwegs war, musste sich ein 50-jähriger Autofahrer vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Richterin Barbara Roßdeutscher verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro. Außerdem wurde seine Führerscheinsperre, die seit der Alkoholfahrt im März 2016 gilt, um weitere sechs Monate verlängert.
Zuvor ging es jedoch vor allem um ein Thema: den „Nachtrunk“. Der Elektriker aus dem nördlichen Unterallgäu behauptete nämlich, er habe in den eineinhalb Stunden zwischen der Fahrt und der Blutentnahme sage und schreibe acht Bier sowie einen Liter Wodka getrunken, sodass er zum Zeitpunkt der Fahrt gar nicht so stark betrunken gewesen sei, wie es in den Polizeiprotokollen vermerkt war. Zuvor seien es nur drei Halbe gewesen, die er am Kiosk des Babenhauser Badesees konsumiert hatte.
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