Mit der Papiermühle fing alles an
Mindelheim Der Streit ums Wasser der Westernach (wir berichteten) ist kein neuer. Der Betreiber der Wiesmühle, Kristian Kopp, hat ein "Hochfürstliches Verhörs-Protokoll" vom 15. September 1710 ausgegraben. Dem Papiermacher Georg Hundegger ist darin der Bau einer Papiermühle gestattet worden. Woher das Wasser kam, ist in dem Dokument nicht erwähnt.
Sicher ist: Es kam zu Meinungsverschiedenheiten. 1831 wird am Königlichen Landgericht in Mindelheim ein Vergleich zwischen dem Papierfabrikanten Joseph Hundegger und dem Weihermühleninhaber Joseph Merk geschlossen. In der Niederschrift heißt es, dass 50 Prozent des Wassers des Brunnenbaches in Richtung Weihermühle fließen, 50 Prozent in den so genannten Papierbach, also in Richtung Papiermühle in Mindelheim.
Im Protokoll vom 21. März 1831 wird Joseph Hundegger wie folgt zitiert: "Ich beziehe das zu meiner Papiermühle benöthigte Wasser aus dem Bach, die Westernach genannt, und zwar gemeinschaftlich mit dem jeweiligen Besitzer der Weihermühle, welches das zu seinen Weihern und Mahlmühle nöthige Wasser auch von dieser Westernach ableitet".
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