Müssen die Anlieger für den Ausbau der Türkheimer Badstraße zahlen?
Plus Nicht nur betroffene Grundstücksbesitzer warten mit Spannung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, ob die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden dürfen. Das Urteil könnte landesweite Bedeutung haben.
Donnerstag Abend stand das Thema „Badstraße“ wieder einmal auf der Tagesordnung des Marktgemeinderates. Doch unter dem Punkt 6 der Tagesordnung ging es diesmal lediglich um einen „Abwägungsbeschluss“ und damit um eine Formalie, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Klage von Anliegern der Badstraße gegen die Marktgemeinde steht. Der Abwägungsbeschluss musste laut Verwaltung gefasst werden, weil es sich bei der Badstraße um einen Innenbereich ohne Bebauungsplan handelt.
Zwei Anlieger der Badstraße ziehen gegen die Gemeinde Türkheim vor das Verwaltungsgericht
Viel spannender wird wohl der Donnerstag, 22. Oktober, wenn um 9 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Augsburg darüber entschieden wird, ob Grundstücksbesitzer für den Ausbau der Badstraße blechen sollen – oder eben nicht.
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