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Bad Wörishofen
31.10.2018

Nach Urteil: Zweitwohnungen werden anders besteuert

Zweitwohnungen werden in Bad Wörishofen künftig anders besteuert als bisher. Der Stadtrat hat die Satzung geändert.
Foto: Kempf

Bad Wörishofen ändert seine Steuersatzung, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte ähnliche Satzungen für rechtswidrig.

Die Stadt Bad Wörishofen kann ihre Zweitwohnungssteuer nicht mehr so einfordern, wie bisher. Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember. Das Gericht hatte die Satzungen der Gemeinden Bad Wiessee und Schliersee für rechtswidrig erklärt. Sie erhoben die Steuer – wie auch Bad Wörishofen – in einem Stufenmodell. Das Thema Zweiwohnsteuer beschäftigte deshalb nun auch den Stadtrat von Bad Wörishofen in seiner jüngsten Sitzung. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, dass künftig ein einheitlicher Steuersatz von 12 Prozent in Bad Wörishofen gelten soll. Damit folgte der Rat dem Vorschlag von Kämmerin Beate Ullrich.

Kämmerin spricht sich für Abschaffung der Stufenregelung aus

Die Kämmerin legte dem Stadtrat zwei Modelle vor. Bisher war für eine Jahresnettokaltmiete in Höhe von 2001 bis 4000 Euro ein fester Satz von 360 Euro festgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Gebaren für nicht zulässig erklärt, weil „der darin enthaltene Stufentarif vom Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abweiche“. Von dem Urteil nicht betroffen seien ausdrücklich Satzungen, die als Steuersatz einen einheitlichen Prozentsatz vorsehen. Im bisher gültigen Verfahren hätte ein Wohnungsbesitzer mit einer Jahesnettokaltmiete von 2400 Euro genauso 360 Euro wie ein Besitzer mit einer Miete von 3840 Euro bezahlt.

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