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Unterallgäu
21.04.2021

Neue Düngeverordnung: Beim Güllefahren das Tablet immer dabei

Wenn Landwirtschaftsmeister Thomas Weinhardt Gülle auf den Feldern des elterlichen Betriebs ausbringt, trägt er Menge und Fläche anschließend direkt auf dem Traktor in sein Tablet ein.
Foto: David Specht

Plus Seit knapp einem Jahr gilt die neue Düngeverordnung. Was das für die Landwirte im Unterallgäu bedeutet und was sie machen, wenn der Stickstoff-Grenzwert erreicht ist.

Etwa 100 Kühe stehen im Stall der Familie Weinhardt in der Nähe von Ottobeuren. Betriebsleiter Stefan und sein Sohn Thomas, ein frischgebackener Landwirtschaftsmeister, ziehen zudem 80 Stück Jungvieh auf. Im Stall fressen die Tiere Silage, Kraftfutter und Gras. Die Hinterlassenschaften der Tiere nutzen die beiden Landwirte, um ihre Felder und Äcker zu düngen. So wie es Bauern eben machen.

Aber so einfach wie in der Vergangenheit ist das nun nicht mehr. Denn seit einem Jahr gilt in Deutschland die neue Düngeverordnung. Diese soll verhindern, dass Landwirte zu viel düngen, die Pflanzen deshalb den Stickstoff der Gülle nicht vollständig aufnehmen können – und dieser als Nitrat ins Grundwasser sickert. Für die Landwirte bedeutet das, sie müssen das Güllefahren genau dokumentieren. Wenn Thomas Weinhardt auf seinen Traktor steigt und mit dem Güllefass über die Felder fährt, hängt deshalb inzwischen ein Tablet an einer Halterung an der Wand der Fahrerkabine. Per GPS erfasst er, auf welchen Feldern er unterwegs ist. Mit wenigen Klicks ergänzt er, wie viel Gülle er ausgebracht hat.

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