Neue Regeln für Handel mit Rindern
Vorschriften zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Für den Handel mit Rindern gelten ab 18. Mai neue Regeln. Wegen der Blauzungenkrankheit dürfen ungeimpfte Tiere künftig grundsätzlich nicht mehr aus Sperrzonen gebracht werden. Das teilt das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu mit. Ausnahmen gibt es nur noch für Kälber und Schlachttiere. Hintergrund ist eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit, die in Baden-Württemberg ausgebrochen ist, ist das Unterallgäu seit Februar dieses Jahres Sperrgebiet – so wie fast ganz Schwaben. Das bedeutet, dass der Tierverkehr aus diesem Gebiet eingeschränkt ist.
In Zukunft ist es laut Dr. Hubert Rainer vom Unterallgäuer Veterinäramt nicht mehr möglich, nicht geimpfte Tiere in Gebiete außerhalb der Sperrzone zu transportieren. Bislang war der Handel mit ungeimpften Zucht- und Nutzrindern innerhalb Deutschlands erlaubt, wenn die Tiere per Blutprobe untersucht wurden und nachweislich gesund waren. Weiterhin gehandelt werden kann mit ungeimpften Kälbern, wenn die Muttertiere einen wirksamen Impfschutz aufweisen. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. „Zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung nach der Impfung der Muttertiere und der Geburt der Kälber müssen 28 Tage vergangen sein“, erläutert Rainer. Nach der Geburt müssen die Kälber außerdem die sogenannte Biestmilch, also die Erstmilch, des jeweiligen Muttertiers aufgenommen haben. Denn über diese erhalten die Kälber den Impfschutz.
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