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Prozess
23.07.2011

Ungereimtheiten im Drogenmilieu

Symbolbild
Foto: Imago

Das Landgericht im Unterallgäu muss einen Vergewaltigungsvorwuf gegen 27-Jährigen fallen lassen. Die Aussage des Opfers war nicht glaubwürdig.

Die Bilder mit den schauderhaften Detailaufnahmen musste das Gericht am Ende gar nicht mehr begutachten. Darauf wären Blutergüsse zu sehen gewesen, an Armen, Oberschenkeln und auch am Hals. Verletzungen, die Andreas R. der 26-jährigen Sabine W. (beide Namen geändert) beigebracht haben soll. In den frühen Morgenstunden eines Maitages 2010 soll es gewesen sein, als er Sex wollte und sie womöglich nicht.

Bei seiner Vernehmung vor Gericht konnte sich das Opfer diese Woche an den genauen Tathergang allerdings nicht mehr exakt erinnern. „Was sie uns heute gesagt hat, war sehr dürftig und hat nicht mit dem übereingestimmt, was sie bei der Polizei ausgesagt hat“, resümierte die vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein. Die Große Strafkammer des Landgerichts Memmingen musste daraufhin ihren schwerwiegendsten Anklagepunkt fallen lassen. Für eine Vergewaltigung gab es letztlich zu wenig Beweise.

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