Rangelei im Skyline Park
Ein Besucher will im Skyline Park niemanden vorlassen und macht das mit einer Kopfnuss deutlich. Dafür bekam er nun vor Gericht die Quittung.
Es wird nicht gern gesehen, wenn sich jemand in einer Warteschlange vordrängelt. An einem heißen Sommertag im August 2017 hat ein Besucher des Skyline Parks deshalb nicht eingesehen, warum er zwei andere Gäste in der Warteschlange vorlassen sollte.
In diesem Fall ging es allerdings darum, dass im Wagen des Fahrgeschäfts noch genau zwei Plätze frei waren und besetzt werden sollten. Noch genau zwei Plätze für die beiden jungen Männer, die hinter ihm anstanden und deren Gruppe sowieso schon im Wagen saß. Der Angeklagte war in einer Dreiergruppe unterwegs. Trotzdem wollte er die beiden nicht nach vorne lassen.
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