Sand und Splitt statt Streusalz
Gemeinde stellt Streugut zur Verfügung
Die Marktgemeinde erinnert auf ihrer Homepage an die Räum- und Streupflicht in Türkheim und dem Ortsteil Irsingen. Die Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) von Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslage im Gebiet des Marktes Türkheim werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichtet sind, in der Winterzeit entlang ihrer Grundstücke (bebaut oder unbebaut) der Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Aufgrund der Umweltschädigungen an Tieren, Pflanzen und Gewässern wird gebeten, auf die Verwendung von Streusalz zu verzichten. Der Markt Türkheim stellt Sand und Splitt kostenlos in kleinen Mengen bereit. Insgesamt gibt es 24 Standorte der Streugutbehälter in Türkheim mit Ortsteilen Irsingen und Berg sowie Bahnhof. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Sie endet abends an Werktagen um 19 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen um 18 Uhr.
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