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  3. Westerheim: Schallschutz: Rechtsstreit mit der Bahn endet mit einer Überraschung

Westerheim
02.12.2020

Schallschutz: Rechtsstreit mit der Bahn endet mit einer Überraschung

Im Bereich der Brücken – an der neuen Bahnüberführung an der Hauptstraße bei der Kirche (Foto) und an der historischen Bogenbrücke über die Westliche Günz und die Günztalstraße – sollte laut der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nur die obere Hälfte der Schallschutzwand transparent gestaltet werden. Überraschenderweise wurde sie an der Hauptstraße nun vollständig durchsichtig ausgeführt.
Foto: Franz Kustermann

Plus Ein Gericht erfüllt mit Entscheidung viele, wenn auch nicht alle Wünsche in Westerheim. Nun freut sich die Bürgermeisterin über einen unerwarteten Schritt des Eisenbahnkonzerns.

Der Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn hat Westerheim einige Zeit beschäftigt – am Ende steht nun eine freudige Überraschung: Den Schallschutz, der in der Auseinandersetzung den Knackpunkt bildete, hat die Bahn nun auf der Brücke an der Hauptstraße in Form einer komplett transparenten Wand umgesetzt. Die Strecke, um die es geht, durchschneidet die Gemeinde mit einem Bahndamm von bis zu fünf Metern Höhe. Als Erfolg hatte Bürgermeisterin Christa Bail noch kurz zuvor in einer Gemeinderatssitzung verbucht, dass nach dem nun geänderten Planfeststellungsbeschluss die Forderungen der Kommune weitgehend berücksichtigt würden: Gestaltet werden sollte die Schutzwand demnach mit einer einen Meter hohen Aluwand im unteren Bereich, auf der eine ebenfalls einen Meter hohe Schicht aus transparentem Kunststoffmaterial aufsetzt.

Gremium akzeptiert geänderten Planfeststellungsbeschluss zur Ausbaustrecke München - Lindau

„Wir haben fast alles durchgesetzt, was wir wollten“: So lautete angesichts dieses Resultats in der Gemeinderatssitzung Bails Bilanz zum Rechtsstreit: So akzeptierte auch das Gremium den geänderten Planfeststellungsbeschluss zur Ausbaustrecke München - Lindau bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Weil das Gericht in seiner Entscheidung weitestgehend den Forderungen der Gemeinde entsprochen habe, rechnet Bail damit, dass die Bundesnetzagentur auch die Prozesskosten des Rechtsstreits komplett tragen muss.

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