Schipp, schipp, hurra!
Wer bei Schnee und Glatteis nicht für Sicherheit sorgt, dem drohen empfindliche Strafen
Auch wenn derzeit noch der „Goldene Herbst“ regiert – der nächste Winter kommt bestimmt. Die Stadt Bad Wörishofen weist daher schon jetzt auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer hin.
Die Eigentümer und die laut Verwaltung „zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken“ im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen von Bad Wörishofen werden jetzt ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sie in der Winterszeit entlang ihrer Grundstücke (bebaut oder unbebaut) der Räum- und Streupflicht nachzukommen haben. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen morgens um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 8 Uhr. Sie endet abends nach 20 Uhr.
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