Mordversuch: Angeklagter sah sich vom „Bösen“ verfolgt
Plus Mordversuch im Flüchtlingsheim von Siebnach: Das Landgericht muss jetzt klären, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Vernehmung in Bad Wörishofens Polizeiinspektion musste abgebrochen werden. Das Opfer ist untergetaucht.
Ein Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft in Siebnach bei Ettringen wird nun vor dem Landgericht aufgearbeitet. Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Leibhart steht vor der Frage, warum es zu der Tat kam und ob der 22-jährige Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war. Der Gambier schilderte nämlich einen Tathergang, der sich von den Zeugenaussagen unterschied und machte deutlich, dass er sich vom „Bösen“ verfolgt fühlt.
Der 22-Jährige berichtete vor Gericht von Angstzuständen vor dem „Bösen“, gegen das er sich zur Wehr habe setzen müssen. Von seiner Umgebung fühle er sich mehr oder weniger verfolgt, diese Personen hätten ihn alle „runter ziehen wollen“. Der Angeklagte und die Zeugen aus dem Heim konnten nur in englischer Sprache vernommen werden. Die beiden Dolmetscherinnen waren also gefordert.
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