War der Messerstich in Siebnach ein Mordversuch?
Plus Nach der Tat in Siebnach versucht ein Sachverständiger vor Gericht, die Gefährlichkeit des Stichs durch den Angeklagten einzuschätzen.
Wie gefährlich war der Stich, den der Angeklagte am 31. August vergangenen Jahres einem Mitbewohner im Asylbewerberheim in Siebnach zugefügt hatte? Diese Frage versuchte die erste Strafkammer des Landgerichtes Memmingen in der jüngsten Verhandlungsrunde zu klären. Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, dies zeigten die Ausführungen eines Sachverständigen, denn ein Messerstich sei immer rein „dynamisches“ Geschehen, wobei lediglich die Haut des Opfers zu überwinden sei.
Das Opfer des Angeklagten wurde am Bauch verletzt
Wie berichtet, hatte am 31. August 2020 früh gegen 5 Uhr ein 22-jähriger Mitbewohner an der Tür eines anderen Asylbewerbers geklopft, und als dieser geöffnet hatte, mit einem Messer auf den anderen Mann eingestochen. Dieser wurde am Bauch verletzt. Der Angeklagte bestritt den Vorgang auch nicht wesentlich. Als Motiv gab er an, er habe sich von dem Opfer „bedroht gefühlt“, dieser habe sich in sein Leben eingemischt und er habe ihn als das „Böse“ erkannt, von dem er sich trennen habe müssen. In der Tatnacht habe er spirituellen Kontakt auch zum Opfer gehabt und den Entschluss gefasst, das Problem zu lösen.
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