„So etwas endet häufig tödlich“
Ein hochriskantes Überholmanöver hat drei Verletzte zur Folge. Nicht nur seine Schuld belastet den Verursacher – auch am Urteilsspruch hat er schwer zu tragen.
Es ist wohl der Albtraum jedes Verkehrsteilnehmers, den ein damals 22-Jähriger und sein Vater vergangenes Jahr kurz vor Weihnachten erlebten: An einem Freitagabend sind die beiden auf dem Heimweg in den Feierabend und ins Wochenende. Auf der Ortsumgehungsstraße von Pfaffenhausen Richtung Mindelheim kommt ihnen in einer langgezogenen Linkskurve in der winterlichen Finsternis eine Kolonne entgegen, an deren Spitze ein Traktor mit niedriger Geschwindigkeit fährt. Plötzlich schert eines der nachfolgenden Fahrzeuge aus und setzt zum Überholen an, in der Dunkelheit sehen Vater und Sohn nur zwei Scheinwerfer auf sich zurasen. Geistesgegenwärtig reißt der 22-Jährige das Lenkrad im letzten Moment nach links, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Der entgegenkommende Pkw schlägt in den rechten Kotflügel des Autos ein, die beiden Männer werden mit ihrem Fahrzeug in den linken Straßengraben geschleudert. Während der junge Mann am Steuer mit einer Knieprellung noch vergleichsweise glimpflich davon kommt, zieht sich sein Vater neben Prellungen an Handgelenk und Rippen einen – wie sich später herausstellen wird – recht komplizierten und folgeträchtigen Bruch des Mittelfußknochens zu. Auch der damals 17-jährige Beifahrer des überholenden Fahrzeugs trägt mit zwei gebrochenen Beinen schwerere Verletzungen davon. Im Falle des 23-jährigen Unfallverursachers sind die körperlichen Konsequenzen mit einem leichten Schleudertrauma vergleichsweise gering. Für sein Verkehrsgefährdendes Verhalten musste sich der heute 24-jährige Metallverarbeiter jedoch vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.
Angeklagter zeigt sich schuldbewusst
Durch seine herausfordernde Fahrweise habe er sich der Staatsanwältin zufolge als untauglicher Kraftfahrer erwiesen. Man müsse von Glück sprechen, dass keiner der Beteiligten bei der Kollision ums Leben gekommen sei. „Unfälle dieser Art auf der Landstraße enden häufig tödlich“, stimmte auch Richterin Katharina Erdt zu. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht betroffen. „Er macht sich schwere Vorwürfe, dass durch sein Handeln mehrere Menschen, darunter auch sein kleiner Bruder, verletzt wurden“, sagte sein Verteidiger, Horst Ohnesorg. Gegenüber der Polizei hatte der Mann noch am Unfallort zu Protokoll gegeben, er habe überholt um früher nach Hause zu kommen. Mehrfach habe sich der 24-Jährige seit dem Vorfall psychisch behandeln lassen, nachts plagten ihn wiederkehrende Albträume. Während der Verhandlung bricht der zweifache Familienvater mehrere Male in Tränen aus.
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