Wer in Stetten einen Bauplatz bekommt
Der Gemeinderat hat die Vergabekriterien überarbeitet
Wer sich für einen der zehn Bauplätze im Baugebiet „Stetten-West II“ interessiert, muss mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine davon haben die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung geändert: Bisher musste ein Interessent zum Zeitpunkt der Vergabe seit mindestens fünf Jahren seinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz oder seinen Arbeitsplatz in der Gemeinde Stetten haben. Künftig genügt es, wenn er seit einem Jahr dort lebt oder arbeitet.
Sechs Bewerber für zehn Plätze in Stetten
Hintergrund der Änderung ist laut Bürgermeister Richard Linzing, dass es für die zehn Bauplätze bislang nur sechs Bewerber gibt, die die Voraussetzungen erfüllen. Mit dem nun geänderten Passus wollten die Räte sicherstellen, dass der potenzielle Bauherr einen engen Bezug zu Stetten hat. Deshalb haben auch Interessenten Chancen auf einen Bauplatz, die in den vergangenen 25 Jahren mindestens zehn Jahre lang ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde hatten.
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