Kommunen müssen Grund- und Gewerbesteuern verlangen
Immer mehr Unternehmer und Häuslebesitzer erzählen Unfassbares. Alle Verantwortlichen scheinen blind gewesen zu sein.
Ist in Bad Wörishofen die derzeit strittige Fremdenverkehrsabgabe eine Kann-Erhebung, geregelt durch eine entsprechende Satzung, sind die Grund- und Gewerbesteuererhebungen Mussaufgaben einer Kommune. In Steuerfragen hört nämlich die kommunale Selbstverwaltung auf. Kommunen sind seit 2004 verpflichtet, diese Steuern zu erheben, und zwar mit einem Mindest-Hebesatz von 200 Prozent. Der Hebesatz ist ein Faktor, mit dem Gemeinden die Höhe der ihr zustehenden Gewerbesteuer beeinflussen können.
Mit dieser Einführung eines Mindest-Hebesatzes ist es den Kommunen also nicht mehr möglich, niedrigere Hebesätze zu bestimmen oder gar Betrieben die Steuer zu erlassen. Der Bund will dadurch auch die Rechts- und Wirtschaftseinheit innerhalb Deutschlands garantieren, Steueroasen sollen so verhindert und die Streuung von Gewerbebetrieben über das ganze Land hinweg gefördert werden.
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