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  3. Türkheim: Steuerskandal: Prüfer stellten Rückstände rechtzeitig fest

Türkheim
13.12.2018

Steuerskandal: Prüfer stellten Rückstände rechtzeitig fest

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hatte im Rahmen der überregionalen Rechnungsprüfung schon frühzeitig erhebliche Bearbeitungsrückstände im VG-Steueramt festgestellt und angemahnt.
Foto: Alf Geiger

Im Türkheimer Steuerskandal stellt der Kommunale Prüfungsverband klar, dass „erhebliche Bearbeitungsverzögerungen“ festgestellt wurden.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) will die Behauptung nicht auf sich sitzen lassen, dass den BKPV-Prüfern im Zuge der überörtlichen Rechnungsprüfung beim Markt Türkheim die Taten des jetzt wegen Untreue verurteilten früheren Leiters des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim nicht aufgefallen seien. „Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen“, betont Günter Heimrath, Geschäftsführender Direktor des BKPV.

Wahr sei vielmehr, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband erst seit April 2013 für die überörtliche Prüfung der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim und deren Mitglieder zuständig ist, so Heimrath. Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung beim Markt Türkheim habe der BKPV auch die Veranlagung der Gewerbesteuer für die Jahre 2010 bis 2014 stichprobenweise geprüft. Heimrath: „Dabei stellte der BKPV erhebliche Bearbeitungsverzögerungen und Bearbeitungsrückstände bei der Festsetzung der Gewerbesteuer fest.“ Es sei demnach also fehlerhaft zu behaupten, dass die Taten des Angeklagten nicht einmal dem übergeordneten Prüfungsverband aufgefallen seien, betont der Geschäftsführende Direktor des BKPV.

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