Steuerstreit ums Bier
Obwohl die Biersteuer gesetzlich festgelegt ist, mussten Brauereien zu viel bezahlen. Das sagt ein Brauereibesitzer aus Pfaffenhausen dazu.
Subventionen gibt es in Deutschland ja bekanntlich reichlich. Allerdings sieht es bei einem Lieblingsprodukt der Deutschen eher schlecht aus: Die Bierkultur ist mehr oder weniger auf sich alleine gestellt. Subventionen gebe es in diesem Bereich kaum, sagt Hans Roth von Storchenbräu in Pfaffenhausen. Hinzukommt, dass durch einen fragwürdigen Gesetzesbeschluss aus dem Jahr 2004 Steuergelder unrechtmäßig einbehalten wurden. Aber was genau war da eigentlich los? Und was ist eine Biersteuermengenstaffel?
Die Höhe der Steuer bemisst sich an der Biermenge, die in der Brauerei produziert wird. Um kleinen und mittelständischen Brauereien entgegenzukommen, besteht die sogenannte Biersteuermengenstaffel. „Diese Regelung gibt es schon seit über 100 Jahren“, erklärt Roth. Darin ist festgelegt, dass Brauereien, die zwischen 200 und 20.0000 Hektoliter Bier produzieren, bis maximal 50 Prozent weniger Steuern abführen müssen als Großbrauereien. Das heißt: Bei einer festgelegten Steuer von etwa neun Euro pro 100 Liter, müssen kleinere Brauereien nur 4,50 Euro bezahlen.
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