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Teuer zu stehen kann einem Straßenmusiker sein nicht genehmigter Auftritt in der Fußgängerzone in Bad Wörishofen kommen.
Weil sie sich durch den Lärm in der Kneippstraße gestört fühlte, beschwerte sich eine Anwohnerin der Fußgängerzone am Sonntagnachmittag bei der Polizei. Die Beamten trafen vor Ort einen 53-jährigen Straßenmusiker an, der sich durch Musizieren etwas dazu verdienen wollte. Eine Genehmigung dafür hatte er aber nicht. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Ordnungswidrigkeiten gegen ihn, unter anderem wegen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese können mit einem Bußgeld geahndet werden.
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