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  3. Mindelheim: Ärger um Oberauerbacher Hausdach beschäftigt Stadtrat

Mindelheim
10.09.2019

Ärger um Oberauerbacher Hausdach beschäftigt Stadtrat

Baugebiet Oberauerbach im September 2019: Das Landratsamt hat das anthratzitfarbene Dach bei einer Baukontrolle als Verstoß gegen den Bebauungsplan gebrandmarkt. Ob das Dach neu mit roten Dachziegeln eingedeckt werden muss, damit befasst sich der Stadtrat am 23. September.
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Baugebiet Oberauerbach im September 2019: Das Landratsamt hat das anthratzitfarbene Dach bei einer Baukontrolle als Verstoß gegen den Bebauungsplan gebrandmarkt. Ob das Dach neu mit roten Dachziegeln eingedeckt werden muss, damit befasst sich der Stadtrat am 23. September.

Plus Ein Hausbesitzer in Oberauerbach bei Mindelheim hat Ärger, weil er sein Wohnhaus mit anthrazitfarbenen Dachplatten eingedeckt hat.

Über kaum etwas gehen die Meinungen mehr auseinander als über Architektur, zumal wenn sie modern ist. Während die einen sich an Flachdächern erfreuen, lehnen sie andere um so heftiger ab, weil sie dem traditionellen schwäbischen Baustil nicht entsprechen. Während die einen palastartigen Häusern im Stile des Weißen Hauses nacheifern, lieben es andere bescheidener. Gestritten wird aber auch um vermeintliche Details wie die Farbe von Dächern. Nachdem im Vorjahr das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde einen Fall aus Nassenbeuren vors Verwaltungsgericht gebracht hat, bahnen sich nun weitere Fälle an.

Ein Hausbesitzer aus Nassenbeuren musste sein Dach umfärben

Der Bauherr in Nassenbeuren hatte 2018 den Prozess verloren und musste die Dachfarbe seines Hauses nachfärben lassen. Der aktuelle Fall in Oberauerbach ähnelt dem aus Nassenbeuren auf den ersten Blick. Auch in Mindelau ist ein Haus mit dunkler Abdeckung ins Visier der Baukontrolleure geraten. Das Haus in Oberauerbach war vor sieben Jahren errichtet worden als erstes in der Straße. Die Dachplatten sind anthrazitfarben.

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.09.2019

In ihrem Artikel schreiben Sie der Bauherr würde angeschrieben und gebeten die Dacheindeckung zu ändern. Zumindest für den Fall meines Bekannten aus Mindelau kann von / gebeten/ keine Rede sein. Das mir bekannte Schreiben ist eher ein in Gutsherrenmanier verfasstes Manifest das jeder Freundlichkeit entbehrt und in seinem Verwaltungsrechtlichen Gehalt wie man dem Bürger gegenüber Auftritt zumindest fragwürdig erscheint. Ich Maße mir diese Meinung an da ich selbst Dipl. Verwaltungswirt bin und somit ein wenig Einblick in die Materie habe. In der Sache ist es natürlich richtig das eine gemeindliche Satzung hier der Bebaungsplan umzusetzen ist allerdings erscheint mir eine Neueindeckung wegen einer falschen Dachfarbe und einer genau so teuren Umspritzung eine völlig überzogene Maßnahme angesichts dessen das es im Landkreis Unterallgaü und dem Gemeindegebiet Mindelheim zahllose Dächer gibt die nicht wie angestrebt mit roten Dachziegeln eingedeckt sind. Meiner bescheidenen Meinung nach würde es bei solch untergeordneten Verstössen längst reichen eine kleinere Ordungsstrafe im dreistelligen Bereich zu verhängen und es dabei bewenden zu lassen. Warum hier mit so drakonischen Strafen wie einer neuen Dacheindeckung von Amts wegen gedroht wird ist für mich nicht nachvolziehbar. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bzw. Freistellungsverfahren wurde für den Bürger und Bauherren eingeführt hier wird es jedoch als Argumentation herangezogen um alle Verantwortung auf den Bauherren abzuladen und Ihn als alleinig Schuldigen darzustellen. Dies entspricht sicher nicht dem Gesetzgeberischen Willen.