Stressfrei durch den Sommer
Hier einige Tipps, damit Grillpartys und Gartenfeste nicht mit einem Nachbarschaftsstreit enden.
Ein qualmender Grill, ein dröhnender Rasenmäher oder herumtobende Kinder im Garten: Während der warmen Jahreszeit werden die Beziehungen unter Nachbarn häufig auf die Probe gestellt. Im schlimmsten Fall enden Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht. Damit am Gartenzaun erst gar keine Schlechtwetterfront aufzieht, sollte man einige Regeln beachten.
Grillen „Prinzipiell darf man im Garten oder auf der Terrasse so oft grillen, wie man will“, sagt der Memminger Rechtsanwalt Holger Hoffmann. Anders sieht es auf dem Balkon aus: „Hier kann im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein Grillverbot festgelegt sein“, erläutert seine Kollegin Carina Pichl. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) dürfen Nachbarn durch das Grillen allerdings nicht zu stark beeinträchtigt werden. „Es hängt aber immer von den örtlichen Verhältnissen ab. Zudem muss ein Kläger die Beeinträchtigung dokumentieren und belegen können“, so Hoffmann.
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