Tourismus: Wer darf in Bad Wörishofen Urlaub machen, wer nicht?
Plus So gehen Hoteliers in Bad Wörishofen mit dem Beherbergungsverbot für Urlauber aus Corona-Risikogebieten um. Nordrhein-Westfalen spielt dabei in der Bilanz der Kurstadt eine besondere Rolle.
Gäste aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf sind derzeit auch in Bad Wörishofen zwangsläufig nicht willkommen. Hotels und Beherbergungsbetriebe halten sich strikt an das Verbot der bayerischen Staatsregierung, wonach es ihnen unter Androhung von Bußgeldern untersagt ist, Gäste aus Corona-Risikogebieten aufzunehmen, etwa jenen in Nordrhein-Westfalen. Dabei ist NRW für Bad Wörishofen der drittgrößte Markt für Ankünfte und Übernachtungen. Doch wie setzen die Hoteliers und Kurheimbesitzer das ihnen auferlegte Beherbergungsverbot um? Das gestaltet manchmal nicht ganz einfach.
„Wir nehmen derzeit keine Gäste aus den beiden Risikogebieten auf“, versichert Hubertus Holzbock, der Vorsitzende des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Unterallgäu und Inhaber des Fünf-Sterne-Hotels Château Fontenay. „Meine Mitarbeiter an der Rezeption sind gehalten, bei Anmeldungen und Anfragen anhand der Postleitzahl die Adresse zu überprüfen“, sagt er zum Prozedere. Gäste, die im Kneippkur-und Spa-Hotel Fontenay spontan anreisen, müssen sich ausweisen. Gefragt, ob der das Verbot der Staatsregierung für sinnvoll hält, überlegt der Hotelchef nicht lange. „Das möchte ich nicht bewerten, denn ich gehöre nicht zu den Corona-Hysterikern“, lässt er wissen.
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