Hochwasserschutz: Über 200 Türkheimer Grundstücke betroffen
Plus Es geht um Überschwemmungsgebiete an der Wertach und um neue Festsetzungen des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes betroffen. Was Grundeigentümer nun wissen müssen.
„Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten“, heißt es in einer Festsetzung des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt. Wie Bürgermeister Christian Kähler den Marktrat in der jüngsten Sitzung unterrichtete, gebe es im Ortsbereich insgesamt drei Bereiche und dabei seien immerhin 200 Grundstücke betroffen. Für die Eigentümer gelten nun Pflichten.
Ziel sei es, auch einem sogenannten 100-jährigen Hochwasser gewappnet zu sein. Die Festsetzung habe für die Grundstücksbesitzer natürlich Folgen, denn um den schadlosen Hochwasserabfluss sicher zu stellen, kann die Kreisverwaltungsbehörde in einem Überschwemmungsgebiet gegenüber dem Eigentümer anordnen, Hindernisse zu beseitigen, Eintiefungen aufzufüllen, Maßnahmen zur Verhütung von Auflandungen zu treffen und die Grundstücke so zu bewirtschaften, dass ein Aufstau möglichst vermieden werden kann.“
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