
In Türkheim wird gebaut wird, was das Zeug hält

Plus Mitten im Ortskern von Türkheim ist ein großes Wohnbauprojekt geplant. Der Bauausschuss ist von dieser Idee ebenso angetan wie von einer ganzen Reihe anderer Baupläne.

Mit einer ganzen Reihe von Bauanträgen hatten sich die Mitglieder des Türkheimer Bauausschusses zu beschäftigen. Das zeigt auch: Der Bedarf nach Wohnungen in der Marktgemeinde boomt.
Dass es sich bei dem Grundstück in der Tussenhauser Straße um ein „Sahneschnittchen“ mitten im Türkheimer Ortskern handelt, ist seit langem bekannt: Schon mehrfach gab es daher auch Bestrebungen, das rund 3700 Quadratmeter große Areal zu bebauen, was aber bislang an planerischen Details scheiterte.
Die zentrale Lage des Grundstücks überzeugt auch die Türkheimer Gemeinderäte
Nun hat die Eigentümergemeinschaft eine Bauvoranfrage im Bauausschuss des Marktrates vorgelegt, die bei den Räten auf sehr wohlwollende Zustimmung stößt. Auf dem Grundstück Tussenhauser Straße 3 und dem südlich angrenzenden Grundstück ist geplant, insgesamt vier Mehrfamilienhäuser mit Platz für 36 Wohneinheiten plus einer Tiefgarage mit 57 Stellplätzen plus elf oberirdischen Stellplätzen zu errichten. „Die zentrale Lage ist dafür prädestiniert“, so Bürgermeister Christian Kähler.
Das jetzt noch dort stehende landwirtschaftliche Anwesen soll abgerissen werden. Zwei der Mehrfamilienhäuser werden je elf Wohneinheiten fassen, ein Gebäude hat neun, ein kleineres fünf Wohnungen. Auch optisch sollen sich die vier Häuser mit einer zweigeschossigen Bauweise mit ausgebauten Dachgeschoß, Satteldach und einer Firsthöhe von etwa zwölf Metern gut in die Nachbarschaft und die bereits bestehende Bebauung einfügen, erklärte Bauamtsleiter Lothar Rogg.

Die Zufahrt zur Tiefgarage werde über die Tussenhauser Straße geplant, und auch planerisch spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Planungen, zumal es sich in diesem Bereich der Tussenhauser Straße um ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Mischgebiet handelt.
Jetzt sollen die Bauherren einen Bauantrag im Türkheimer Gemeinderat vorlegen
Peter Ostler von der Wählervereinigung hatte zwar nichts grundsätzliches gegen die Bauvoranfrage einzuwenden, bat aber angesichts des doch „massiven Eingriffs“ in das Ortsbild um eine zusätzliche Beratung im Gesamtgemeinderat, sobald ein endgültiger Bauantrag vorliege. Auch Josef Vogel von den Freien Wählern begrüßte diese Vorgehensweise: „Das passt.“
Danach ging es munter weiter mit Plänen für zusätzlichen Wohnraum, der in Türkheim ja so dringend benötigt wird. In der Grabenstraße darf eine Familie einen ehemaligen Stadel jetzt in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten ausbauen. Auch diese Planungen hatten den Bauausschuss in der Vergangenheit schon mehrfach beschäftigt, doch da die Eigentümer jetzt auch vom Landratsamt grünes Licht bekommen hatten, sah auch der Bauausschuss keinen Grund mehr, dem Bauantrag nicht zuzustimmen.
In der Novembersitzung hatte der Antrag von Wolfgang Neumeier vom gleichnamigen Elektrofachgeschäft in der Grabenstraße noch eine städtebauliche Grundsatzdiskussion ausgelöst, weil im Dachgeschoss vier größere Gauben geplant waren, um die bestehende Wohnung um zwei Zimmer im Dachspitz vergrößern zu können. Damals wurde der Bauantrag zurückgestellt (MZ berichtete), um mit dem Bauherren nochmal ein Gespräch zu führen.
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Nachdem dieses stattgefunden hatte, lösten sich alle planerischen Bedenken in Wohlgefallen auf, weil Wolfgang Neumeier die Anregungen der Verwaltung gerne entsprechend aufgegriffen und seine Pläne überarbeitet habe, so Lothar Rogg. Die vier bestehenden Gauben sollen jetzt lediglich durch sogenannte Schleppdachgauben ersetzt werden, ihre bisherige Größe aber beibehalten. Weil das dann „nicht mehr so massiv wie ursprünglich geplant“ sei, stand einer Genehmigung diesmal nichts mehr im Weg.

Gegen die geplante Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte in eine Ferienwohnung in Irsingen stimmte Grünen-Gemeinderätin Anna-Kristin Josten, die nicht verstehen konnte, warum angesichts der enormen Nachfrage auf dem hiesigen Wohnungsmarkt eine Doppelhaushälfte nicht auch dauerhaft vermietet werden könne. Sie warb daher dafür, den „Profit hinten anzustellen“, da eine Genehmigung ja auch „Nachahmer“ auf den Plan rufen könnte.
Josef Vogel, selbst Irsinger, klärte aber über die besonderen Verhältnisse in diesem Fall auf und so stimmte die Mehrheit für die beantragte Nutzungsänderung als Ferienwohnung im „Airbnb“-Stil, wie Bürgermeister Kähler es beschrieb.

Auch schon eine längere Vorgeschichte haben die Pläne auf einem Grundstück an der Grüntenstraße. Dort will der Eigentümer zwei Wohnhäuser bauen und hat dafür in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Planungsvarianten vorgelegt. Die neueste sieht nun ein Mehrfamilienhaus mit nun sechs Wohnungen und ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung vor. Auch wenn diese Bauvoranfrage jetzt eine Wohneinheit mehr als die vorhergehende vorsieht, gab es dagegen keine Einwände.
Positiv sieht der Bauausschuss auch die Pläne einer Bad Wörishoferin, die auf einem Grundstück in der Bahnhofstraße ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen bauen will. Im Erdgeschoß sind drei Wohnungen vorgesehen, im 1. Stock und im Dachgeschoß je eine Wohnung. „Das sieht super aus“, fasste FW-Fraktionschef Josef Vogel zusammen.
Ein Fahnenmast im Türkheimer Ortskern sorgt für Diskussionen
Eine neue Fahrschule soll noch im Januar im bislang leer stehenden, früheren Schuhhaus Weikert in der Maximilian-Philipp-Straße einziehen. Bei aller Freude über die Neueröffnung wollte die Ratsmehrheit dem Wunsch der Fahrlehrerin aber nicht nachkommen, die einen Parkplatz vor dem Gebäude lieber als Fahrradstellplatz nutzen wollte. Angesichts der Parkplatznot im Ortskern hielten die Räte dies aber nicht für eine gute Idee, die Fahrschüler könnten ihre Fahrräder ja auch auf den wenigen Metern entfernten Flächen im Rathaushof oder auf der gegenüberliegenden Straßenseite abstellen, hieß es.
Offen blieb zunächst, ob die Fahrschule einen Fahnenmast vor dem Gebäude für Werbezwecke nutzen darf. Zunächst muss abgeklärt werden, wem der dort seit Jahrzehnten aufgestellte Mast überhaupt gehört und welche Nutzungsbedingungen dafür gelten. Darüber soll in der nächsten Sitzung entschieden werden.
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