Türkheimer Steuerskandal: Abfuhr fürs Finanzamt
Plus In einem Musterprozess bekommt ein Kläger Recht, der gegen die rückwirkende Nichtanrechnung der Gewerbesteuer in den verjährten Fällen geklagt hat.
Der Türkheimer Steuerskandal ist strafrechtlich aufgearbeitet, das Disziplinarverfahren gegen den langjährigen Leiter des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft (VG) läuft – und jetzt kommt noch eine weitere juristische Auseinandersetzung hinzu, die weitreichende finanzielle Folgen haben könnte: Ulrich Lübbing, Fachanwalt für Steuerrecht in Kaufbeuren, vertritt Türkheimer Unternehmer und hat eine von mehreren Klagen beim Finanzgericht München, Außensenat Augsburg, eingereicht und in einem dort geführten Musterverfahren ein Urteil ergangen, mit dem den Klägern gegen das Finanzamt Recht gegeben wurde.
Die Versagung der Gewerbesteueranrechnung und die spätere rückwirkende Änderung der Einkommensteuerbescheide samt Erhöhung der Einkommensteuer ist nach der Auffassung des Finanzgerichts München unzulässig. Die geänderten Bescheide wurden in diesem Rechtsstreit vom Finanzgericht aufgehoben, so Rechtsanwalt Lübbing gegenüber der Mindelheimer Zeitung.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.