7-Tage-Inzidenz über 200: Was im Unterallgäu erlaubt ist und was nicht
Plus Die 7-Tage-Inzidenz ist im Landkreis Unterallgäu am Donnerstag über 200 gestiegen. Das hat Folgen für die Freizeitaktivitäten der Bürger. Wir haben die Regeln zusammengefasst.
Der vom Robert-Koch-Institut (RKI) berechnete Inzidenzwert für das Unterallgäu beträgt am Donnerstag 209,9. So viele nachgewiesene Infektionen hat es die vergangenen sieben Tage im Landkreis pro 100.000 Einwohner gegeben. Der von der bayerischen Staatsregierung festgelegte Grenzwert von 200 ist damit übertroffen und es gelten ab sofort Beschränkungen für die Unterallgäuer Bürger. Was heißt das nun für den eigenen Alltag und wie lange gilt die Regelung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Ab sofort nur noch Ausflüge unter 15 Kilometer Entfernung erlaubt: Was Sie beachten sollten
Es gilt ab dem heutigen Donnerstag die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Das heißt: Ausflüge sind nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort erlaubt. Die maximale Entfernung gilt ab der Stadt- beziehungsweise Gemeindegrenze. Ein pauschaler 15-Kilometer-Umkreis von der Ortsmitte aus, so wie in verschiedenen Medien ursprünglich vermeldet, gilt nicht. Also: Wer die Grenze des eigenen Orts überschreitet, darf sich noch 15 Kilometer weit in die gleiche Richtung bewegen.
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