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Unterallgäu
14.01.2021

7-Tage-Inzidenz über 200: Was im Unterallgäu erlaubt ist und was nicht

Eine Frau geht mit ihrem Hund durch den verschneiten Wald spazieren. Ab sofort gilt im Unterallgäu die 15-Kilometer-Regel.
Foto: Angelika Warmuth (dpa, Symbolbild)

Plus Die 7-Tage-Inzidenz ist im Landkreis Unterallgäu am Donnerstag über 200 gestiegen. Das hat Folgen für die Freizeitaktivitäten der Bürger. Wir haben die Regeln zusammengefasst.

Der vom Robert-Koch-Institut (RKI) berechnete Inzidenzwert für das Unterallgäu beträgt am Donnerstag 209,9. So viele nachgewiesene Infektionen hat es die vergangenen sieben Tage im Landkreis pro 100.000 Einwohner gegeben. Der von der bayerischen Staatsregierung festgelegte Grenzwert von 200 ist damit übertroffen und es gelten ab sofort Beschränkungen für die Unterallgäuer Bürger. Was heißt das nun für den eigenen Alltag und wie lange gilt die Regelung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Ab sofort nur noch Ausflüge unter 15 Kilometer Entfernung erlaubt: Was Sie beachten sollten

Es gilt ab dem heutigen Donnerstag die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Das heißt: Ausflüge sind nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort erlaubt. Die maximale Entfernung gilt ab der Stadt- beziehungsweise Gemeindegrenze. Ein pauschaler 15-Kilometer-Umkreis von der Ortsmitte aus, so wie in verschiedenen Medien ursprünglich vermeldet, gilt nicht. Also: Wer die Grenze des eigenen Orts überschreitet, darf sich noch 15 Kilometer weit in die gleiche Richtung bewegen.

Laut Bayerischem Innenministerium wird die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel mit "konsequenten Polizeikontrollen" überprüft. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend erforderlich, bei einer Kontrolle aber hilfreich, so heißt es. Wer sich ohne triftigen Grund mehr als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.


Die Beschränkung gilt laut Landratsamt nicht für die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder zur Familie. Eltern dürfen ihre Kinder in die Kindertagesstätte bringen. Kranke darf man auch besuchen.

Untersagt sind nur sogenannte "touristische Ausflüge". Sport und Bewegung an der frischen Luft sind keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius.

Das Landratsamt könnte bei einem Inzidenzwert von über 200 anordnen, dass Ausflüge von anderen Landkreisen aus in das Unterallgäu untersagt sind. Davon hat die Behörde aber bisher keinen Gebrauch gemacht. Ausflüge in den Landkreis sind weiterhin uneingeschränkt möglich.

So lange gilt die 15-Kilometer-Regel

Erst, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge 200 unterschreiten, können die Behörden diese Regel wieder außer Kraft setzen. Sie kann also auch noch in Städten und Landkreisen gelten, in denen die Zahl von 200 wieder unterschritten ist. Das Landratsamt informiert, wenn die Regel nicht mehr gilt.

So ist die Corona-Lage im Landkreis Unterallgäu

Am Mittwoch meldete das Landratsamt Unterallgäu 80 neue Infektionen mit dem Coronavirus. Landkreisweit gibt es 350 aktive Fälle. Viele der aktiven Fälle sind auf den Corona-Ausbruch im Seniorenheim in Türkheim zurückzuführen. Seit Pandemiebeginn waren 3290 Unterallgäuer nachweislich positiv, 67 sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben (Stand Mittwoch).

Weitere Informationen im täglichen Corona-Update für den Landkreis Unterallgäu: Corona-Update: 7-Tage-Inzidenz im Unterallgäu über 200

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