
Brandstiftung mit Molotowcocktail: 16-Jähriger verurteilt

Der junge Angeklagte zeigt Reue vor dem Jugendschöffengericht. Das half nicht viel: In Arrest muss er trotzdem.
Drogen, Diebstahl und auch noch eine Brandstiftung. Der damals 15-jährige Jugendliche aus dem Landkreis Unterallgäu befand sich am Beginn einer wohl steilen kriminellen Karriere. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Dr. Markus Veit wollte ein deutliches Signal setzen und den Jugendlichen zur Umkehr bewegen. Weil freundliche Appelle allein in der Regel wenig hilfreich sind, bekam der Täter am Ende der Verhandlung eine empfindliche Strafe, die seinen weiteren Reifeprozess positiv beeinflussen soll: zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung in Kombination mit vier Wochen Jugendarrest als erzieherische Maßnahme.
Der Jugendliche bastelte Molotowcocktails und wollte eine Tribüne anzünden
Ende August vergangenen Jahres startete der Jugendliche mit seinen Gesetzesverletzungen. In einem Jugendtreff entwendete er Getränke. Im März dieses Jahres wurde er mit mehreren Gramm Drogen aufgegriffen und erneut angezeigt. Dann allerdings begab er sich mit zwei weiteren Jugendlichen richtig auf die schiefe Bahn. Anfang Februar brach er zusammen mit ihnen in ein Vereinsheim ein. Die Täter schlugen eine Fensterscheibe ein, brachen mehrere Türen auf und beschädigten einen DVD-Player. Die jugendliche Vandalengruppe hatte aber noch immer nicht genug. Aus Bierflaschen bastelten sie sich zwei Molotowcocktails und versuchten eine Tribüne in Brand zu setzen. Dabei entstand ein Sachschaden von gut 2000 Euro. Gegen die beiden anderen Jugendlichen wird ein separates Verfahren betrieben.
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