Landrat spricht von Pyrrhussieg
Gericht hebt Verordnung über Wasserschutzgebiet auf. Kreisbehörde will Veränderungssperre erlassen
Als „Pyrrhussieg für die Schutzgebietsgegner“ bezeichnet Landrat Hans-Joachim Weirather die kürzlich gefallene Entscheidung in Sachen Wasserschutz.
In der mündlichen Verhandlung ließ der Verwaltungsgerichtshof erkennen, dass die Verordnung nicht etwa zu streng gewesen wäre – im Gegenteil: Er sah sie als zu locker an. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Das Landratsamt hatte laut Weirather versucht, eine möglichst praktikable Lösung zu finden und in den Zonen 3a und 3b des Wasserschutzgebietes eine Bebauung zugelassen, wenn die Bauherrn durch bautechnische Maßnahmen ausschließen, dass das Grundwasser beeinträchtigt werde.
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