Quarantäne: Freitesten im Unterallgäu nur noch mit PCR-Test
Das Landratsamt Unterallgäu hat eine Allgemeinverfügung zum Freitesten aus der Corona-Quarantäne erlassen. Welche Regeln nun gelten.
Wer im Landkreis Unterallgäu als enge Kontaktperson oder als Hausstandsangehöriger eines Corona-Infizierten in Quarantäne muss, kann sich ab Donnerstag, 11. November, nur noch mittels PCR-Test freitesten. In der Regel dauert eine Quarantäne ab dem letzten Kontakt zum Infizierten zehn Tage.
Wer in der Quarantäne keine Symptome entwickelt, kann sich am siebten Tag der Quarantäne freitesten - bislang war das auch mit einem Antigenschnelltest möglich. Doch angesichts der angespannten Lage im Landkreis Unterallgäu hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die nur noch ein Freitesten mittels eines zuverlässigeren PCR-Tests erlaubt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.