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  3. Unterallgäu: Quarantäne: Freitesten im Unterallgäu nur noch mit PCR-Test

Unterallgäu
11.11.2021

Quarantäne: Freitesten im Unterallgäu nur noch mit PCR-Test

Ab jetzt können sich Unterallgäuerinnen und Unterallgäuer nur noch mit PCR-Test aus der Quarantäne freitesten.
Foto: Sophia Huber (Symbolbild)

Das Landratsamt Unterallgäu hat eine Allgemeinverfügung zum Freitesten aus der Corona-Quarantäne erlassen. Welche Regeln nun gelten.

Wer im Landkreis Unterallgäu als enge Kontaktperson oder als Hausstandsangehöriger eines Corona-Infizierten in Quarantäne muss, kann sich ab Donnerstag, 11. November, nur noch mittels PCR-Test freitesten. In der Regel dauert eine Quarantäne ab dem letzten Kontakt zum Infizierten zehn Tage.

Wer in der Quarantäne keine Symptome entwickelt, kann sich am siebten Tag der Quarantäne freitesten - bislang war das auch mit einem Antigenschnelltest möglich. Doch angesichts der angespannten Lage im Landkreis Unterallgäu hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die nur noch ein Freitesten mittels eines zuverlässigeren PCR-Tests erlaubt.

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