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Unterallgäu
09.10.2020

Sex-Sklavin wider Willen?

Ein 37-jähriger Unterallgäuer musste sich vor dem Memminger Amtsgericht verantworten, weil er seine Frau vergewaltigt haben soll. Dass es zwischen den beiden einen Sex-Sklavenvertrag gab, machte den Fall besonders knifflig.
Foto: Symbolbild: Boris Roessler, dpa

Plus Ein 37-jähriger Unterallgäuer soll seine Frau vergewaltigt haben. Für das Gericht ist der Fall auch deshalb knifflig, weil es zwischen den beiden einen Sklavenvertrag gab.

Die Anklageschrift, die der Staatsanwalt vor dem Schöffengericht am Memminger Amtsgericht verliest, ist nichts für Zartbesaitete: Einem 37-jährigen Unterallgäuer wird darin vorgeworfen, seine eigene Frau vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Er soll sie zu Sadomaso-Praktiken (SM) und auch zum Sex mit mehreren Männern gleichzeitig gezwungen haben. Es ist unter anderem von erzwungenem Oralverkehr die Rede, während sie auf eine Hantelbank gefesselt war, von Schlägen mit der Peitsche, von Klammern an den Brustwarzen und weiteren Beispielen sexueller Erniedrigung. Dass sie überhaupt ans Licht kamen, hängt mit weiteren Vergehen zusammen, die dem Mann zur Last gelegt werden.

So soll er nach der Trennung von seiner Frau zum einen Geld von den Girokonten seiner beiden Kinder abgehoben und sich so der Untreue schuldig gemacht haben, und zudem sowohl gegenüber seiner Frau als auch seiner Tochter handgreiflich geworden sein.

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