Unterallgäuerin verprasst Vermögen ihres Bruders
Eine Frau bringt ihren Angehörigen, der nach einem Schlaganfall pflegebedürftig war, um 77.000 Euro. Nun stand sie vor Gericht.
Untreue, Geldwäsche und einige andere Taten umfasste die Anklage, wegen der sich ein Paar vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten musste. 55 Mal hatte sich die Frau am Geld ihres pflegebedürftigen Bruders bedient – Gutes tat sie damit sich selbst und ihrem Ehemann. Am Ende kamen die Eheleute mit Haftstrafen auf Bewährung und Geldauflagen davon.
Die heute 54-jährige Frau und ihr 66-jähriger Ehemann leben im südlichen Unterallgäu. Im Jahr 2014 erlitt der Bruder der Frau einen Schlaganfall. Seitdem ist er behindert, lebt in Betreuungseinrichtungen und braucht einen Rollstuhl. Seine Schwester wurde vom Betreuungsgericht als Betreuerin beauftragt und mit allen Vollmachten – auch dem Zugang zum Vermögen – ausgestattet.
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