Vorsorge: Damit der Wille des Patienten zählt
Warum Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wichtig sind und worauf man achten sollte, erläutert der Ärztliche Direktor der Unterallgäuer Kliniken.
Wer mag sich schon ausmalen, wie das wäre, wenn er plötzlich schwer krank und handlungsunfähig im Krankenhaus läge, oder er wegen einer schweren Demenz nicht mehr selbst entscheiden könnte? Und darüber nachdenken, wann er sein Leben noch für lebenswert hält und in welchem Fall er vielleicht lieber sterben würde? Die Antworten darauf sind schließlich nicht leicht – aber überaus wichtig, wie der Ärztliche Direktor der Unterallgäuer Kliniken, Dr. Manfred Nuscheler, aus Erfahrung weiß.
Er wirbt dafür, sich über das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Gedanken zu machen und diese unbedingt mit einer nahe stehenden Person zu teilen. Das erleichtere es ungemein, herauszufinden, welcher Behandlung der Patient zugestimmt hätte – und welcher wohl eher nicht. Hat er nichts verfügt, „sind die Ärzte gesetzlich verpflichtet, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln“, so Nuscheler. „Das kann eine Detektivarbeit sein.“
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