Düngeverbot in Schutzzonen gilt bis Februar
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen für Landwirte
In den Monaten Oktober bis Februar gilt in der weiteren Schutzzone der meisten Wasserschutzgebiete im Landkreis Unterallgäu ein absolutes Düngeverbot für Ackerflächen. Für Grünlandflächen gilt es ab November. Darauf macht das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt aufmerksam. In der engeren Schutzzone gelte das Düngeverbot für Wirtschaftsdünger in fast allen Wasserschutzgebieten sogar ganzjährig, betont Sachgebietsleiter Martin Daser. „In der Vergangenheit wurden diese Sperrfristen leider nicht immer eingehalten.“ Die Düngeverbote gibt es, um das Grundwasser und damit die öffentliche Wasserversorgung zu schützen.
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht an das Düngeverbot hält, muss laut Daser mit Strafen von bis zu 50000 Euro rechnen – zudem handele es sich dabei um einen Verstoß gegen Cross-Compliance-Vorschriften. Ein solcher Verstoß führe grundsätzlich zu Kürzungen von Direktzahlungen oder Zahlungen für flächen- oder tierbezogene Fördermaßnahmen des ländlichen Raums. Unter das Düngeverbot fallen Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrat aus Biogasanlagen, Festmistkompost sowie sonstige organische und mineralische Stickstoffdünger.
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