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Wasserschutz I
08.01.2013

Landwirte bekommen Recht

In Sachen „Wasserschutzgebiet Mindelau – Baisweil“ haben die Bauern – im Bild Markus Schwer (links) und Hans Georg Fröhlich – vor dem Verwaltungsgerichtshof in München einen juristischen Sieg ausgefochten.
Foto: jsto

Klage vor bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich. Verordnung des Landratsamtes nicht rechtskräftig

Lauchdorf Die vom Landratsamt Unterallgäu erlassene Verordnung über das Wasserschutzgebiet MindelheimBad Wörishofen bei Lauchdorf ist vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München aufgehoben worden. Drei Kläger aus Lauchdorf, Osterlauchdorf und Altensteig hatten sich gegen den ihrer Auffassung nach überzogenen Eingriff in ihr Eigentum zur Wehr gesetzt – und Recht bekommen.

Bei den Landwirten herrscht Freude über den Ausgang des Verfahrens. Hans Georg Fröhlich ist einer der Kläger, die das Vorgehen des Landratsamts Unterallgäu und insbesondere von Landrat Hans-Joachim Weirather seit Jahren immer wieder scharf kritisiert haben. Fröhlich besitzt einen landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb, der nach den Biorichtlinien betrieben wird. Vor Jahren haben er und einige Mitstreiter sich in der als Verein organisierten Schutzgemeinschaft der Wasserschutzgebietsbetroffenen Mindelheim und Bad Wörishofen zusammengeschlossen. Fröhlich ist Vorsitzender. Gut 70 Mitglieder hat der Verein. Sie fürchten, ihre landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr in dem Maße bewirtschaften zu können, wie das früher der Fall war.

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