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  3. Wiedergeltingen: Gemeinde Wiedergeltingen zahlt beim Straßenausbau mit

Wiedergeltingen
21.01.2021

Gemeinde Wiedergeltingen zahlt beim Straßenausbau mit

Wird in die kommunale Geschichte der letztmalig abgerechneten Altanlagen eingehen: der final erschlossene Kellerweg im Herzen Wiedergeltingens.
Foto: Regine Pätz

Plus Bei der Abrechnung der Kosten für Anlieger des Kellerwegs greift Wiedergeltingen zum letzten Mal auf die umstrittene Beitragssatzung zurück. Zum 1. April 2021 entfällt dann diese gesetzliche Möglichkeit.

Anfang 2019 hatten die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler eine Novelle des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) im Landtag vorgestellt. Sie sieht vor, dass Kommunen zukünftig auf Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) verzichten können, statt wie bisher zur anteiligen Kostenumlegung auf betroffene Anlieger verpflichtet zu sein.

Wiedergeltingen hatte sich schon 2019 mit den Beiträgen für den Straßenausbau beschäftigt

Eine Abrechnung von sogenannten Altanlagen – also Straßen, die älter als 25 Jahre, aber noch nicht final fertiggestellt sind – ist allerdings ab 1. April 2021 nicht mehr zulässig, das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Nach dem Stichtag 31. März fällt dieses Altrecht weg; „dann können nicht fertige Straßen nicht mehr abgerechnet werden“, erklärte Bürgermeister Norbert Führer in jüngster Sitzung.

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