
Gemeinde Wiedergeltingen zahlt beim Straßenausbau mit

Plus Bei der Abrechnung der Kosten für Anlieger des Kellerwegs greift Wiedergeltingen zum letzten Mal auf die umstrittene Beitragssatzung zurück. Zum 1. April 2021 entfällt dann diese gesetzliche Möglichkeit.
Anfang 2019 hatten die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler eine Novelle des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) im Landtag vorgestellt. Sie sieht vor, dass Kommunen zukünftig auf Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) verzichten können, statt wie bisher zur anteiligen Kostenumlegung auf betroffene Anlieger verpflichtet zu sein.
Wiedergeltingen hatte sich schon 2019 mit den Beiträgen für den Straßenausbau beschäftigt
Eine Abrechnung von sogenannten Altanlagen – also Straßen, die älter als 25 Jahre, aber noch nicht final fertiggestellt sind – ist allerdings ab 1. April 2021 nicht mehr zulässig, das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Nach dem Stichtag 31. März fällt dieses Altrecht weg; „dann können nicht fertige Straßen nicht mehr abgerechnet werden“, erklärte Bürgermeister Norbert Führer in jüngster Sitzung.
Um der Situation Rechnung zu tragen, hatte sich das Wiedergeltinger Gremium in 2019 bereits kurz nach Bekanntwerden der Novelle mit betreffenden Altanlagen im Gemeindebereich beschäftigt und mittels Beschluss festgelegt, welche davon noch vor Ablauf der Frist abgerechnet werden sollen.
Geeinigt hatte man sich schließlich darauf, die Friedhofstraße, den Weichter Weg und Enge Gasse nicht mehr abzurechnen, die Steingadener Straße und den Kellerweg jedoch schon. Für erstere war den Anliegern bereits Ende 2019 die Aufforderung zur Abschlagszahlung ins Haus geflattert. Nun sei zwischenzeitlich der Kellerweg final hergestellt und könne so noch fristgemäß abgerechnet werden, sagte er.
Führer erinnerte in diesem Zusammenhang an zurückliegende Besprechungen mit Anliegern der betroffenen Straßen, im Juni 2019 hätten diese stattgefunden, unter „teils heftigen Wortgefechten“. Aber der Beschluss stehe nun mal, sagte er, „der Kellerweg wird ausgebaut“. Dessen Anlieger werden also noch zur Kasse gebeten, bevor die Frist zur Abrechnung von Altanlagen am 31. März 2021 abläuft.

Dennoch wolle die Gemeinde einen Mittelweg wählen, sagte Führer. So werden zwar Erschließungsbeiträge erhoben, die aber zusätzlich durch einen Billigkeitserlass abgemildert werden könnten, „um die Bürger finanziell nicht zu überfordern“. Dieser ist bereits seit Juni 2017 durch einen Beschluss in der Satzung verankert worden und ermöglicht unter anderem einen Erlass um bis zu einem Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags.
Wie das nun in Bezug auf den Kellerweg aussehen könnte, erklärte anschließend Markus Allmang; der Verwaltungsfachwirt im Bauamt Türkheim war an diesem Sitzungsabend anwesend. Rund 357.000 Euro hat die Fertigstellung des Kellerwegs gekostet, davon übernimmt die Gemeinde generell zehn Prozent, sagte Allmang. Das wären rund 35.770 Euro. Damit blieben für die Anlieger Kosten von etwa 322.000 Euro, aufgeschlüsselt zu einem Beitrag von 17,36 Euro pro Quadratmeter. „Ohne Billigkeitserlass“, hängte Markus Allmang an. Tatsächlich hätte die Gemeinde über das KAG jedoch weitergehende Möglichkeiten, erklärte er.
Bei einigen Räten in Wiedergeltingen keimt Unbehagen auf
So könnte das Gremium mittels Änderungssatzung zur bestehenden Erschließungssatzung einen prozentualen Erlass festlegen. Dazu schlug Markus Allmang einen Mittelweg in Höhe von 45 Prozent vor.
Damit würde die Gemeinde den Anliegern etwa 145.000 Euro erlassen, „zusätzlich zu den zehn Prozent, die Wiedergeltingen sowieso trägt“. Die Gemeinde würde damit insgesamt 180.000 Euro übernehmen und den Beitragssatz pro Quadratmeter so auf 9,45 Euro drücken. „Ein gangbarer und fairer Weg“, wie Markus Allmang festhielt. Während unter anderem Alois Karl (CSU), Norbert Führer und Brigitte Roth (Bürgerliste) Gefallen an diesem Kompromiss fanden und diesen auch durch einen Redebeitrag untermauerten, zeigte Bernd Stapfner (CSU) ein wenig Unbehagen.

So wäre zuvor auf die Anlieger der Steingadener Straße nur ein Erlass von 30 Prozent gefallen. Das sei nicht gerecht, urteilte Stapfner. Aufklärung kam dazu erneut von Markus Allmang.
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Der Unterschied zwischen Kellerweg und Steingadener Straße liege in der Bebaubarkeit. Der Kellerweg sei eben nur einseitig und nicht beidseitig bebaubar, wie etwa die Steingadener Straße. „Aus Gleichheitsgründen schraubt das die Beiträge höher“, sagte Allmang. Die Anlieger beider Straßen würden so dennoch zu gleichen Teilen mit einem Beitragssatz unter zehn Euro pro Quadratmeter belastet.
Schließlich einigte sich das Gremium einvernehmlich darauf, Erschließungsbeiträge in Höhe von 45 Prozent des erhobenen Beitrags für den Kellerweg zu erlassen. Da für das Abrechnungsgebiet für die Straßenverkehrsfläche teilweise kein Bebauungsplan vorliegt – als Voraussetzung, um überhaupt Erschließungsbeiträge abrechnen zu können – votierte das Gremium zudem einvernehmlich dafür, einen planungsersetzenden Abwägungsbeschluss dafür aufzunehmen. „Damit haben wir nun von Anfang an rechtssichere Bescheide“, sagte Norbert Führer.
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