Wohnhaus statt Halle
Was darf in St. Anna entstehen?
Schon länger wurde im Mindelheimer Bauausschuss über ein Bauvorhaben in St. Anna diskutiert. An der Stelle einer bestehenden Lagerhalle ist der Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses (12 x 14 Meter mit Satteldach) geplant. Nach Worten von Sachbearbeiter Michael Egger müssten im Vorbescheid einige Dinge geklärt werden. Das Vorhaben befinde sich im Sondergebiet Landwirtschaft. Da in diesem Bereich nur landwirtschaftliche Nutztierhaltung zulässig ist, sei für das geplante Wohnhaus eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Der Befreiung könne zugestimmt werden, sofern die Erschließung gesichert sei, aber der Stadt Mindelheim dürften keine Verpflichtungen zur Errichtung einer öffentlichen Abwasser- oder Wasserleitung entstehen.
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