Gerade einmal einen Tag hat es gedauert, bis ein 47-jähriger Mann aus Bad Wörishofen nach seiner Gefängnisentlassung im Januar 2024 wieder eine Straftat beging. Angetrunken rief er nachts „Heil Hitler“, was im privaten Raum grundsätzlich noch keine Straftat darstellt. Seine Nachbarin fühlte sich jedoch von der Parole gestört – woraufhin er sie bedrohte und nötigte. Und dies blieb nicht seine einzige Straftat im vergangenen Jahr. Nun muss er sich wieder vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten.
Bad Wörishofen
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