Insgesamt einen fünfstelligen Eurobetrag hat eine 67-jährige Frau aus dem Unterallgäu an einen vermeintlichen Liebhaber überwiesen - und zu spät bemerkt, dass es sich nicht um die „große Liebe“, sondern nur um einen großen Bluff gehandelt hatte. Laut Polizei wurden zuletzt bei der Polizeiinspektion Memmingen gleich zwei Fälle des sogenannten Liebesbetrugs angezeigt. Im ersten Fall korrespondierte eine 67-jährige Frau aus dem Unterallgäu ab Ende Mai letzten Jahres über einen Messengerdienst mit einem bislang unbekannten Täter, der sich als einen Mann aus Bristol ausgab. Nachdem sich der Unbekannte über die regelmäßigen Chatkontakte das Vertrauen der Geschädigten erschlichen hatte, bat er sie zunächst um Übersendung kleinerer Geldbeträge über Bezahlkarten zur Begleichung von Essen und Schulgeld für den angeblichen Sohn. Im weiteren Chatverlauf steigerte der Täter dann sowohl die Dringlichkeit als auch die Höhe seiner Geldforderungen.
Immer wieder forderte der angebliche Liebhaber Geld
So brachte er die Geschädigte unter anderem durch Vortäuschung einer lebensnotwendigen Operation dazu, eine niedrige vierstellige Geldsumme für Behandlungskosten zu übersenden. Ende Oktober 2024 kündigte der Betrüger dann die Übersendung eines Pakets mit einem fünfstelligen Geldbetrag an die Geschädigte an, für das dann aber Zollgebühren anfallen würden. Nachdem die Geschädigte auch diese überwiesen hatte, erhielt sie eine E-Mail, in der sie aufgefordert wurde, insgesamt einen niedrigen fünfstelligen Betrag zu überweisen, um nicht wegen Geldwäsche verfolgt zu werden. Erst am vergangenen Donnerstag, nach Eingang weiterer Geldforderungen, entschloss sich die Geschädigte zu einer Anzeige bei der Polizei. In ihrem Fall gelang es dem Betrüger, insgesamt einen niedrigen fünfstelligen Geldbetrag zu erbeuten.
Im zweiten Fall wurde eine 56-jährige Frau im Dezember letzten Jahres über eine Onlineplattform kontaktiert. Hier gab sich der Betrüger als Sänger aus, täuschte die große Liebe vor und brachte die Geschädigte dazu, in mehreren Schritten insgesamt einen niedrigen vierstelligen Betrag zu übersenden. Nähere Hinweise zum Vorgehen der Betrüger beim sogenannten„Love-Scamming“, insbesondere zum Erkennen von betrügerischen Kontaktversuchen, finden sich auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming. (mz)
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