36-Jährige wegen falscher Masken-Atteste verurteilt
Plus Eine Frau wollte ihre Kinder von der Maskenpflicht im Unterricht befreien und griff zu unlauteren Mitteln. Warum ihr Rechtsanwalt nicht ins Gerichtsgebäude durfte.
Ungeschoren aus dieser Nummer herauszukommen, sei fast nicht möglich. Das machte Richter Dr. Markus Veit gleich zu Beginn der Verhandlung klar und schaute die Angeklagte an. Sie hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, über den sie 4800 Euro hätte zahlen müssen. Ausgestellt hatte ihn das Amtsgericht Memmingen, weil es der Ansicht war, die Frau habe von zwei Ärzten Gefälligkeitsatteste für ihre Kinder ausstellen lassen. Damit sollten die Kinder von der Pflicht befreit werden, in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen. Wegen ihres Einspruchs saß die 36-Jährige aus Memmingen nun also vor Richter Veit im Verhandlungssaal 130 des Amtsgerichts. Ohne ihren Anwalt.
Der war nicht ins Gerichtsgebäude gelassen worden - wegen einer fehlenden Maske. Er musste also draußen bleiben. Und drinnen verlas die Staatsanwältin, was der Memmingerin vorgeworfen wird: Insgesamt fünf Mal soll sie im Oktober, November und Dezember 2020 Atteste für ihre Kinder vorgelegt haben, damit die in der Schule keine Maske tragen müssen. Gezeigt hatte die Mutter die Dokumente in den Schulen, die von den Kindern besucht werden, und beim Memminger Ordnungsamt. Eine Erkrankung aber, wegen der die beiden Kinder eine Maske nicht tragen dürfen, läge nicht vor, sagte die Staatsanwältin. Somit handele es sich um den „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ in fünf Fällen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.