Sanitäter in Memmingen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Plus Mitarbeiter des Roten Kreuzes soll eine Patientin im Rettungswagen missbraucht und Kolleginnen belästigt haben. Für das Landgericht reichten die Beweise nicht.
Eine hilflose Frau soll ein Notfallsanitäter während einer Fahrt im Rettungswagen vergewaltigt und in anderen Fällen zwei Kolleginnen sexuell belästigt beziehungsweise vergewaltigt haben. So lautete die Anklage. Der damalige Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) stand seit März vor dem Memminger Landgericht. Nun ist das Urteil gefallen: Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Das Gericht handelte nach dem Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten"
Die Strafkammer sei nach der Beweisaufnahme samt Vernehmung vieler Zeugen und unter Einbeziehung mehrerer Sachverständiger nicht von der Schuld des 45-Jährigen überzeugt, sagte Gerichtssprecher Ivo Holzinger. Deshalb habe es nach dem strafrechtlichen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ einen Freispruch gegeben.
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