Wenn ein Urteil „warmen Regen“ bringt
Plus Werden Geldauflagen verhängt, gehen sie oft an gute Zwecke. Die Staatsanwaltschaft erklärt, wann das infrage kommt und wer die Empfänger im Unterallgäu und in Memmingen sind.
Wenn jemand etwas Unrechtes getan hat, endet das manchmal mit einem „warmen Regen“ für gute Zwecke: dann nämlich, wenn das Gericht einem Beschuldigten zur Auflage gemacht hat, Geld an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen. Dabei kommen unterschiedliche Empfänger in Frage: das Tierheim zum Beispiel, oder soziale Projekte. Aber wann verhängt das Gericht eigentlich sogenannte „Geldauflagen“ und wer kann bedacht werden? Das erklärte unserer Redaktion Roman Stoschek von der Memminger Staatsanwaltschaft.
Für welche Fälle sind solche Geldauflagen vorgesehen?
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