Waghalsige Skateboard-Aktion in Sontheim endet tödlich
Plus 22-Jähriger hängt sich in Sontheim an fahrendes Auto, verliert den Halt und stirbt. Warum sich der Fahrer des Wagens vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten muss.
Es war eine überaus leichtsinnige Aktion, die sich drei Freunde im Oktober 2020 ausgedacht hatten. Am Ende ist ein junger Mensch tot und ein anderer muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Einige spektakuläre Kunststücke mit einem Skateboard sollten am Bahnhof in Sontheim ausprobiert und gefilmt werden. Schließlich hielt sich ein 22-Jähriger am offenen Fahrerfenster eines Autos fest, das von einem damals 23-Jährigen gesteuert und schließlich auf mehr als 40 Stundenkilometer beschleunigt wurde. Der Skateboarder verlor den Halt, stürzte, knallte mit dem Kopf auf die Straße und starb wenig später im Bundeswehrkrankenhaus Ulm. Der Fahrer sitzt neben Verteidiger Roland Aigner auf der Anklagebank des Amtsgerichts Memmingen. Ruhig und scheinbar emotionslos verfolgt er die Verhandlung. Ihm gegenüber sitzen Rechtsanwalt Thomas Feichtinger als Vertreter des Nebenklägers und der Vater des Verstorbenen. Der hat die Arme vor der Brust verschränkt und beobachtet den Angeklagten mit zusammengekniffenen Augen fast unentwegt.
Der inzwischen 25-Jährige räumt ein, das Auto gefahren zu haben. Er will aber nicht bemerkt haben, dass sein Freund am Auto hing. Und auch der Dritte im Bunde, den das Gericht als Zeugen geladen hat, trägt nicht zur Aufklärung des Sachverhalts bei. Für Oberstaatsanwalt Markus Schroth ist die Sache nach der Beweisaufnahme klar: „Der Angeklagte hat gelogen, das kann man nicht anders sagen.“ Das Fahrerfenster sei offen gewesen. Das Skateboard habe laute „Klackergeräusche“ gemacht, die lauter gewesen seien, als etwaige Musik im Auto. Das hätten auch die Zeugen bestätigt, die in einem Biergarten saßen, als das Fahrzeug mit dem Skateboardfahrer vorbeifuhr.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.