Gute Nachrichten für Nachtschwärmerinnen und -schwärmer: In einem Grundsatzbeschluss hat der Mindelheimer Stadtrat die Regeln für die Außenbestuhlung in der Stadt etwas gelockert.
Gastronomen, die ihre Gäste in Mindelheim auch draußen bewirten wollten, brauchen dazu eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Diese war bislang auf drei Jahre befristet und musste dann erneut beantragt werden. Wie Kilian Schmid, der Leiter des Mindelheimer Ordnungsamts in der Sitzung des Stadtrats erläuterte, hätten das aber viele nicht getan. Die Verwaltung musste die Inhaber der Sondernutzungserlaubnis dann entweder daran erinnern, den Antrag wieder zu stellen, oder ihnen – wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkamen – die Sondernutzungserlaubnis entziehen.
Die Erlaubnis zur Außenbestuhlung kann jederzeit wieder entzogen werden
Um das künftig einfacher zu gestalten, soll die Sondernutzungserlaubnis nicht mehr zeitlich beschränkt werden. Als Freifahrtschein für die Gastronomen will die Stadt diese Neuerung aber nicht verstanden wissen. Denn wer sich nicht an die Auflagen hält, dem kann die Erlaubnis jederzeit wieder entzogen werden. Über neue Genehmigungen entscheidet auch weiterhin der Stadtrat.
Ebenfalls eine Erlaubnis benötigt, wer seine Gäste an Frei- und Samstagen bis 24 Uhr draußen bewirten will. Die Genehmigung erteilt in diesem Fall aber das Landratsamt und nicht die Stadt. Sie wird lediglich um eine Stellungnahme gebeten. Im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat zugestimmt, in einer Pilotphase die Betriebszeiten für die Außengastronomie freitags und samstags bis 24 Uhr zu verlängern. Da es keine Beschwerden etwa über Lärm gegeben hatte, wurde die Verwaltung nun beauftragt, auch künftig Anträgen auf Verlängerung der Betriebszeit zuzustimmen. Ausschankende ist dann um 23.30 Uhr. Im vergangenen Jahr hatte lediglich ein Gastronom die Verlängerung in Anspruch genommen.
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