Ein paar Bier, ein Unfall und eine dreiste Lüge
Plus Nach einer feucht-fröhlichen Halloween-Party in Rammingen will ein 20-jähriger Autofahrer vor einer Polizeistreife flüchten. Das bringt ihn vor das Amtsgericht.
Während der 20-jährige Angeklagte mit einer dreisten Lüge versucht, ein möglichst günstiges Urteil zu erlangen, setzt sein Verteidiger, Rechtsanwalt Laib Chasklowicz aus Kaufbeuren, auf gute Argumente, denen Jugendrichter Markus Veit in seiner Entscheidung schließlich auch uneingeschränkt folgt. Er habe in der Nacht zum 1. November 2021 zuhause mit seinem Vater zwei oder drei Bier getrunken, erzählt der Angeklagte. Dann habe ein Freund angerufen und um ein Treffen gebeten, weil er private Probleme habe. Da habe er sich noch fit und fahrtüchtig gefühlt, ins Auto gesetzt und seinen Freund ab-geholt. Doch wirklich gut abgesprochen scheint die Story nicht.
Als er die Polizei sieht, gibt der 20-Jährige in Rammingen Gas
Denn der Freund berichtet im Zeugenstand vielmehr davon, dass man gemeinsam auf einer „Halloween-Party“ gewesen sei. Irgendwann, nach zwei Uhr in der Nacht, habe man dann nach Hause gewollt. Also setzt sich der 20-Jährige ans Steuer seines BMW und fährt los, mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,62 Promille, wie Landgerichtsarzt Dr. Horst Bock aus Memmingen dem Gericht vorrechnet. Vor einem Gasthof in der Ortsmitte von Rammingen steht ein Polizeiauto. Da habe man es mit der Angst zu tun bekommen und sei am Ortsende von Rammingen in einen unbefestigten Feldweg abgebogen, der am Wörthbach entlang führt, sagen beide. Der Beifahrer, der den Schleichweg kennt, gibt seinem Fahrer den entsprechenden Tipp. Man habe noch sehen können, dass die Polizeistreife gewendet hatte. Daraufhin gibt der 20-Jährige Gas und beschleunigt sein Auto auf etwa 80 bis 100 Stundenkilometer. Der Beifahrer dagegen schätzt die gefahrene Geschwindigkeit auf dem unbefestigten Feldweg auf bis zu 140 Stundenkilometer.
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