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Schwarzbau in Kirchheim: Garage mit 174 Quadratmetern weicht stark von Genehmigung ab

Kirchheim

174-Quadratmeter-Garage ist fast doppelt so groß wie genehmigt

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    Eine Garage, deutlich größer als geplant, ist in Kirchheim errichtet worden.
    Eine Garage, deutlich größer als geplant, ist in Kirchheim errichtet worden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

    Ein Schwarzbau erregt die Gemüter im Kirchheimer Marktrat: Das Gremium musste jüngst über einen Tekturantrag entscheiden, nachdem eine Garage mit 174 Quadratmetern offenbar deutlich größer gebaut wurde als geplant. Genehmigt worden waren 108 Quadratmeter. Und auch Dachneigung, Traufhöhe, Raumhöhe sowie die Anzahl der Toröffnungen stimmen nicht mit dem genehmigten Bauantrag überein – und das, obwohl dieser bereits mehrere Ausnahmen vom eigentlich gültigen Bebauungsplan beinhaltete.

    Die Bauangelegenheit begann den Unterlagen zufolge bereits im Jahr 2023, als der Bauwerber seine erste Bauvoranfrage stellte. Er wollte eine 240 Quadratmeter große Garage bauen, mit einer Giebelhöhe von rund zehn Metern und einer Traufhöhe von 6,78 Metern. Der Bebauungsplan sieht für dieses Gebiet ein Flachdach und eine Gesamthöhe von 2,50 Meter für Garagen vor. Im August 2023 wurde die Bauvoranfrage deshalb abgelehnt.

    Im Juni wurde eine 108 Quadratmeter große Garage genehmigt

    2024 reichte der Bauwerber dann einen Bauantrag ein: 108 Quadratmeter groß sollte die Garage jetzt werden, mit einer Giebelhöhe von 7,77 Metern und zwei Toröffnungen. Der Bauantrag wurde Ende April abgelehnt, eine Auflage zur Hangsicherung kam hinzu. Im Juni folgte dann die Genehmigung der 108 Quadratmeter großen Garage. Der Bauwerber erhielt drei Befreiungen vom Bebauungsplan: Er durfte die Garage mit einem Satteldach anstatt Flachdach versehen, die Baugrenze überschreiten und höher als die 2,50 Meter Gesamthöhe bauen.

    Doch gebaut wurde offenbar etwas anderes, denn nun – der Rohbau steht bereits – reichte der Bauwerber einen Tekturantrag ein. Dabei geht es normalerweise um „geringfügige oder kleinere, das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berührende Änderungen“, wie die Rechtssprechung sagt. In den Augen des Marktrats, der die Garage vor Ort besuchte, waren die Änderungen aber alles andere als geringfügig. Statt der geplanten zwei Toröffnungen gibt es nun drei, die Garagenfläche ist von 108 auf 174 Quadratmetern gewachsen, ebenso wie die Traufhöhe und die Raumhöhe im Erdgeschoss. Auch die Lage des Gebäudes weicht zur ursprünglich geplanten ab. Mit großer Mehrheit lehnte der Marktrat den Tekturantrag ab.

    Das Landratsamt lehnt den Antrag zum Schwarzbau ebenfalls ab

    Damit ging der Fall ans Unterallgäuer Landratsamt. Wie eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte, hat auch diese Behörde vor, den Antrag in der jetzigen Form abzulehnen. Der Bauherr könne nun einen neuen Antrag einreichen oder auf das genehmigte Maß zurückbauen, so die Sprecherin. Alternativ bliebe ihm noch der Weg vor das Verwaltungsgericht.

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