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  3. Tussenhausen: Die Tussenhausener wollen bauen

Tussenhausen
20.10.2022

Die Tussenhausener wollen bauen

Eine Bürgerin kann sich auch Mehrfamilienhäuser für Ältere in Tussenhausen vorstellen.
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Plus In der Bürgerversammlung wird deutlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Bauplätze wünschen. Welche Probleme es dabei gibt und wie es weitergehen soll, erklären Bürgermeister, Verwaltung und Rat.

In der Fragerunde der Bürgerversammlung in Tussenhausen dominierte ein Thema ganz klar: die Fertigstellung der geplanten Neubaugebiete. „Viele unserer Kinder wandern ab, weil es bei uns keine Bauplätze gibt“, sagte etwa der Mattsieser Ulrich Peter. Wenn es so weitergehe, seien irgendwann alle weg, ist er überzeugt. Dafür erhielt er von den etwas mehr als 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern starken Applaus. Bezüglich der Baugebiete hatte Bürgermeister Johannes Ruf schon zuvor Probleme eingeräumt. Denn es gibt weitere Verzögerungen. In Tussenhausen seien etwa Wiesenbrüter gesichtet worden. Außerdem müssen noch Grundstücke für den Rad- und Fußweg erworben werden. In Zaisertshofen stehe die Erschließung aktuell komplett. Es fehle ein Dokument vom Notar, ohne das keine Ausschreibung stattfinden könne. In Mattsies sei die Freigabe nach den Ausgrabungen, bei denen unter anderem das Kindergrab freigelegt wurde, jetzt erteilt worden. Er hofft, dass die Marktgemeinde die Plätze im kommenden Jahr anbieten kann.

Ein Bürger forderte, die Bauplätze, wenn sie denn fertig sind, nicht auf einmal zu vergeben, damit vor allem Ortsansässige zum Zug kommen. Außerdem verlangte er eine verlässliche Aussage, wann es so weit sein wird. Er stehe seit etwa fünf Jahren auf der Warteliste für einen Bauplatz. „Man muss ja irgendwann planen können“, gab er zu bedenken. Auch er erhielt dafür Applaus von den Anwesenden. Bürgermeister Johannes Ruf entgegnet ihm, dass er, abgesehen von Mattsies, keine Fertigstellungszeit nennen könne. Dass Menschen von außerhalb Bauplätze erwerben, könne ebenfalls nicht verhindert werden. „Da würden wir uns auf dünnem Eis bewegen. Man muss laut Vergaberichtlinien auch Fremde reinlassen“, so Ruf. Es nütze nichts, wenn in der Folge geklagt würde und die Richtlinien nicht vor Gericht standhielten.

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