Der Bau der Notunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet von Tussenhausen war von Anfang an umstritten. Rund 80 Geflüchtete sollten in der Zelthalle untergebracht werden, die der Landkreis auf einem gepachteten Grundstück errichtet hat. Im Januar wurde die Belegung dann gerichtlich untersagt, weil ein Verfahrensfehler bei der Genehmigung entdeckt wurde. Das gesamte Genehmigungsverfahren muss neu aufgerollt werden. Das braucht Zeit und die Halle steht weiter leer. Das Ende des Verfahrens wartet der Landkreis jedoch nicht ab und hat sich jetzt entschieden, die Unterkunft Ende Mai wieder abzubauen. Der Grund dafür liegt allerdings woanders. Das Grundstück, auf dem das große Zelt steht, hat der Landkreis Unterallgäu nur gepachtet und wie Eva Büchele, Pressesprecherin des Kreises, nun mitgeteilt hat, wurde dem Landkreis der Pachtvertrag zum Ende des Jahres gekündigt. Und weil man im Landratsamt davon ausgehe, dass das Gerichtsverfahren bis dahin noch nicht abgeschlossen sein wird, habe man sich entschieden, die Halle so schnell wie möglich wieder abzubauen. Die anfallenden Kosten "bewegen sich im unteren sechsstelligen Bereich", heißt es auf Anfrage dieser Redaktion aus dem Landratsamt.
Tussenhausen